Transportdienst für mobilitätsbehinderte Menschen
und deren Begleitpersonen innerhalb, von und nach
dem Bezirk Affoltern und umliegenden Gemeinden
auf unbeschränkte Distanz
Stiftung
Tixi Säuliamt
Sie sind hier auf der Seite Statuten
Art. 1 Name
Unter dem Namen Stiftung Tixi Säuliamt besteht eine gemeinnützige Stiftung im Sinne von
Art. 80 ff ZGB.
Art. 2 Sitz
Der Sitz der Stiftung befindet sich in Affoltern am Albis. Mit Zustimmung der
Aufsichtsbehörde kann der Sitz der Stiftung an einen anderen Ort der Schweiz verlegt
werden.
Art. 3 Zweck
Die Stiftung bezweckt den Betrieb eines Transportdienstes für mobilitätsbehinderte
Menschen und deren Begleitpersonen innerhalb, von und nach dem Bezirk Affoltern und
umliegenden Gemeinden auf unbeschränkte Distanz.
Voraussetzung dazu ist, dass die erforderlichen Fahrerinnen und Fahrer verfügbar sind.
Die Fahrpreise sind so anzusetzen, dass:
-
die Jahresrechnung der Stiftung ausgeglichen ist;
-
jährliche betriebsnotwendige Rückstellungen (z.B. für neu zu beschaffende Fahrzeuge,
Mobiliar usw.) sicher gestellt sind.
Der Stiftungsrat erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.
Art. 4 Vermögen
Die Stiftung verfügt über ein Anfangskapital von Fr. 1'000.00 in bar sowie eine Sacheinlage
bestehend aus den vorhandenen rollstuhlgängigen Fahrzeugen samt Zubehör, die
Übermittlungsgeräte sowie die vorhandenen Geldmittel des schon vor der
Stiftungsgründung bestehenden Tixi-Betriebes.