Transportdienst für mobilitätsbehinderte Menschen
und deren Begleitpersonen innerhalb, von und nach
dem Bezirk Affoltern und umliegenden Gemeinden
auf unbeschränkte Distanz
Stiftung
Tixi Säuliamt
Die aktiven Tixi-Fahrerinnen und Tixi-Fahrer werden regelmässig, mindestens einmal
jährlich, über die finanzielle Lage der Stiftung und über den Tixi-Betrieb informiert.
Der Stiftungsrat bestimmt eine, bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde
registrierte, Revisionsdienstleiter/in mit der Prüfung (gem. Art. 727a Abs.1 ZGB) der
Stiftungsrechnung.
Für Tixi-Fahrten werden keine Löhne bezahlt. Der Aufwand der Verwaltung des Tixi-
Betriebes geht zu Lasten der Stiftung.
Art. 6 Änderungen der Stiftungsurkunde
Der Stiftungsrat kann der Aufsichtsbehörde den Antrag auf Änderung der Stiftungsurkunde
stellen.
Art. 7 Auflösung der Stiftung
Kann der Stiftungszweck nicht mehr erreicht werden und lässt sich auch kein vergleichbarer
Zweck finden oder können Organe der Stiftung nicht mehr ordnungsgemäss bestellt werden,
so ist die Stiftung aufzulösen. Ein allfällig noch vorhandenes Vermögen, insbesondere der
Fahrzeugpark, ist einer gemeinnützigen Organisation mit einer ähnlichen Zielsetzung
zuzuwenden.
Ein Rückfall an die Stifterin ist ausgeschlossen.
Art. 8 Inkrafttreten
Diese Urkunde tritt nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.
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